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16.07.2021

Elternbeitragssatzung

In der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung bitten wir eine Änderung der Elternbeitragssatzung dahingehend zu beraten und zu beschließen, dass Krankengeld nicht mehr als Einkommen berücksichtigt wird.

Begründung:
Krankengeld ist eine staatliche Leistung, die als Ersatz zum Einkommen gedacht ist (eine sogenannte Entgeltersatzleistung). Solche Leistungen werden für gewöhnlich, etwa bei der Berechnung des Elterngelds,  nicht als Einkommen berücksichtigt. In der Elternbeitragsatzung vom 09.06.2020 wird jedoch Krankengeld als Einkommen mit gerechnet.
Daraus ergibt sich der paradoxe Fall, dass Eltern, die während ihrer Langzeiterkrankung ein Kind bekommen,  weniger Elterngeld erhalten, weil dort das Krankengeld nicht berücksichtigt wird,  jedoch wenn das Kind mit einem Jahr in die Kita geht, höhere Elternbeiträge zahlen müssen, weil es dort hinzugerechnet wird.
Dass ein und derselbe Betrag jeweils zuungunsten der Eltern ausgelegt wird, ist aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen.

Mit Blick auf den Anstieg psychischer Erkrankungen in Folge der Pandemie ist es erwartbar, dass der obige Fall deutlich häufiger auftreten wird.

Paul Mank, Sofia Tillmanns



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