19.01.2021
Einrichtung einer Verbraucherberatungsstelle
Der Kreis Heinsberg gehört zu den wenigen Kreisen in NRW ohne Verbraucherberatungsstelle. Die Bürger*innen sind gezwungen, auf eine qualifizierte Beratung zu verzichten oder lange Fahrtwege zu den angrenzenden Beratungsstellen in Mönchengladbach oder Alsdorf in Kauf zu nehmen.
Kreisausschuss und Kreistag mögen daher beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen, personellen und räumlichen Voraus-setzungen zur Einrichtung einer Verbraucherberatungsstelle im Kreis Heinsberg zu prüfen und dem Kreistag ein entsprechendes Konzept vorzulegen.
Begründung:
Für Verbraucher*innen gibt es generell ein Bedürfnis nach qualifizierter und unabhängiger Beratung. Dies gilt insbesondere für große Investitionen und weitreichende Maßnahmen im eigenen Haushalt, die u.a. durch verschiedene Förderprogramme im Bereich Klimaschutz gegenwärtig und in Zukunft verstärkt gefördert und geplant werden.
Das Klimaschutzprogramm des Kreises konstatiert ein großes Potenzial zur Emissionsreduzierung durch Sanierungen in privaten Haushalten und sieht konkreten Handlungsbedarf bei der Bekanntmachung von dazu nötigen Beratungsangeboten.Nur ein von den Verbraucher*innen als unabhängig empfundenes, qualifiziertes und verlässliches Beratungsangebot erscheint jedoch geeignet, die zur Verfügung stehenden Fördermittel auch in Anspruch zu nehmen und eigenes Kapital in Maßnahmen zu investieren, die auch dem Klima zu Gute kommen.Dies kann am besten von einer Beratungsstelle auf Kreisebene erreicht werden.
Mit einer 50 Prozent-Beteiligung des Landes an der Finanzierung wäre bereits ein großer Teil der entstehenden Kosten gedeckt.
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